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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ee3 GmbH

1.

Als Auftraggeber gilt diejenige natürliche oder juristische Person (oder Dienststelle und dergl.), welche die Auftragsbestätigung oder die schriftliche Bestellung unterschreibt oder mündlich den Auftrag erteilt.

2.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der ee3 GmbH alle für die Durchführung einer Untersuchung nötigen Unterlagen und/oder Objekte yur Verfügung stehen. Das zu untersuchende Gebäude muss sich in einem Zustand befinden, welcher die vorgesehenen Untersuchungen ohne Behinderung ermöglicht. Bei ungünstigen Bedingungen kann ee3 GmbH eine Verschiebung des Untersuchungszeitpunktes verlangen.

3.

Die ee3 GmbH behält sich vor, ggf. externe Fachkräfte für einzelne Arbeiten beizuziehen. Diese werden zur gleichen Vertraulichkeit wie ee3-Mitarbeiter verpflichtet.

4.

Die Dienstleistungen von ee3 werden ohne andere Abmachungen nach Aufwand verrechnet. Die veranschlagten Kosten sind Richtpreise. Kostenüberschreitungen bis 20% bleiben vorbehalten, ebenso das Verlangen eines Vorschusses.

5.

Wird ein Pauschalpreis vereinbart, so basiert dieser auf den Grundlagen und Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ändern sich diese wesentlich, so kann ee3 eine Anpassung des Festpreises verlangen.

6.

Die vereinbarten Preise verstehen sich exkl. MWSt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gehen sämtliche Nebenkosten zu Lasten des Auftraggebers.

7.

Sofern sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum erstreckt, bleiben teuerungsbedingte Anpassungen vorbehalten.

8.

ee3 haftet für Schäden aus der Expertentätigkeit nur bei grober Fahrlässigkeit. ee3 haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden.

9.

Eine Offerte von ee3 beinhaltet Informationen zur Geschäftstätigkeit und ist nur für den bezeichneten Kunden, zum Zweck der Beschreibung des Dienstleistungsangebotes bestimmt. Eine anderweitige Verwendung oder eine Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ee3.

10.

Die Gültigkeit einer Offerte von ee3 beträgt ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung 30 Tage ab Offertdatum.

11.

ee3 verwendet die zu einem Auftrag gehörenden Daten und Informationen vertraulich. Anonymisierte Daten dürfen für Weiterbildungen, Publikationen und zu Forschungszwecken verwendet werden.

12.

Die Urheberrechte (Copyright) für die kommerzielle Verwendung von Berichten, Daten und Bildern, die im Zusammenhang mit Untersuchungen anfallen oder erstellt werden, sowie auch Auszüge davon, liegen bei der ee3 GmbH.

13.

Die ee3 GmbH behält sich vor, Teilrechnungen zu stellen (z.B. 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigstellung der Untersuchungen und 1/3 bei Ablieferung des Berichtes).

14.

Zahlungsbedingungen ohne spezielle Vereinbarung: 30 Tage netto.

15.

Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

16.

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.